MPU wegen Alkohol
Alles was Sie wissen sollten
MPU wegen Alkohol
Trunkenheit im Verkehr stellt nach wie vor die häufigste Ursache für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung dar. Nahezu die Hälfte der durchgeführten MPUs sind Alkohol MPUs. Wurden Sie bei einer Fahrt nach vorangegangenem Alkoholkonsum erwischt, kann der Führerschein entzogen werden.
Nicht erst kurz vor der Untersuchung, sondern bereits während der Sperrzeit ist es ratsam, dass Sie sich intensiv und ggf. mit professioneller Hilfe vorbereiten. Hier finden Sie mehr Informationen zur Wiedererteilung des Führerscheins.
Wer muss eine Alkohol MPU machen?
Die MPU wird immer dann angeordnet, wenn Sie einmalig mit einer sehr hohen Promillezahl (je nach Bundesland ab 1,6 oder 1,1 Promille) Auto gefahren sind. Auch bei weniger als 1,6 Promille kann eine MPU angeordnet werden und zwar, wenn mehr als eine Trunkenheitsfahrt aktenkundig ist.
Bayern und Baden-Württemberg waren die ersten Bundesländer, die eine MPU schon ab 1,1 Promille anordneten. Andere Länder werden voraussichtlich in Zukunft folgen. Bundesweit wird diese Regelung aber noch nicht angewendet.
Delikte außerhalb des Straßenverkehrs sind ebenfalls relevant.
Selbst wenn Sie nicht alkoholisiert beim Auto fahren erwischt wurden, kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden. Nämlich wenn der zuständigen Behörde Fakten bekannt werden, die Alkoholmissbrauch oder eine Abhängigkeit erahnen lassen (z. B. wenn wiederholt Schlägereien unter Alkoholeinfluss angefangen wurden).
Die Untersuchung läuft dann prinzipiell gleich ab, nur dass es nicht um Auffälligkeiten im Straßenverkehr, sondern um Delikte außerhalb des Straßenverkehrs geht. Auch können Abstinenzbelege gefordert werden (mehr dazu weiter unten in diesem Artikel). Die häufigsten Gründe für eine MPU sind also:
- Alkoholfahrt mit 1,1 / 1,6 Promille (oder mehr)
- Mehrere Trunkenheitsfahrten (z.B. zweimal mit 0,6 Promille)
- Straftaten unter Alkoholeinfluss
Was Sie vor Ihrer MPU schon tun können
Liegt bei Ihnen noch eine Sperrfrist vor, können Sie frühestens 4 Monate vor deren Ablauf einen Antrag auf Neuerteilung bei Ihrer Behörde stellen. Den Führerschein erhalten Sie in jedem Fall erst nach Ablauf der Sperrfrist wieder.
Sie müssen allerdinge nicht sofort nach Ende der Frist Ihre MPU absolvieren. Sie können sich im Prinzip so viel Zeit lassen, wie Sie möchten. Nach 15 Jahren ohne jede weitere Auffälligkeit könnten Sie Ihren Führerschein sogar ohne MPU einfach neu machen.
Den Zeitraum vor dem möglichen MPU-Termin können Sie sinnvoll nutzen und sich durch eine professionelle MPU Vorbereitung mehr Sicherheit zum Bestehen verschaffen.